Hier finden Sie die rechtlichen Angaben zu unserer Spielhalle
Für den Betrieb unserer Spielhalle liegt eine gültige Konzession gemäß § 24 GlüStV sowie eine behördliche Erlaubnis nach § 26 GlüStV vor. Beide Genehmigungen wurden von den zuständigen Aufsichtsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz nach eingehender Prüfung aller gesetzlichen Anforderungen erteilt.
Unsere Spielhalle erfüllt sämtliche gesetzlichen Auflagen in Bezug auf:
Alle eingesetzten Geldspielgeräte sind gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) und der Technischen Richtlinien durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
Als verantwortungsvoller Betreiber sehen wir es als unsere Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben nicht nur einzuhalten, sondern aktiv umzusetzen. Dazu zählen regelmäßige Schulungen unseres Personals, interne Kontrollmechanismen sowie eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungs- und Aufsichtsbehörden.
Bei Fragen zur Genehmigung oder den regulatorischen Grundlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Spielhalle Imperial
Oberwiesenstr. 4
76829 Landau
Öffnungszeiten